AGB bluesoft

AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen |  2015 bluesoft e.U.

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1. Grundlagen, Geltungsbereich

1.1 bluesoft e.U. erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich, etwa in Form eines Angebotes, vereinbart wurden.

1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von bluesoft e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsschluss und -beendigung, Widerruf und Rücktritt

2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von bluesoft e.U. bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von bluesoft e.U. sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der bluesoft e.U. gebunden. bluesoft e.U. ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach mündlicher, telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung auch per E-Mail durch den Kunden anzunehmen.

2.3 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch bluesoft e.U. oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

2.4 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und bluesoft e.U. das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende kündigen.

2.5 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der in Ziffer 2.3 geregelten Frist möglich.

2.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für bluesoft e.U. insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien, bzw. diese AGB verstößt.

2.7 bluesoft e.U. ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn – die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; – berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von bluesoft e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von bluesoft e.U. eine taugliche Sicherheit leistet.

2.8 Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

 

3. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

3.1 bluesoft e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren (Besorgungsgehilfen).

3.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Es gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der beauftragten Zulieferanten – auch, wenn die Abwicklungsarbeiten über bluesoft e.U. an den Auftraggeber weiterverrechnet werden sollten. Es ist der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen, eine Verkürzung des Rechnungsbetrages ist erst dann zulässig, sobald eine Gutschrift des Zulieferanten bei uns eingelangt ist; sollte die Rechnung bereits überwiesen sein, erstatten wir den Differenzbetrag zurück.

3.3 bluesoft e.U. wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

 

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

4.2 Alle Leistungen von bluesoft e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Fehler im Manuskript bzw. den Unterlagen des Auftraggebers werden nach besten Möglichkeiten korrigiert, bluesoft e.U. übernimmt dafür aber keinerlei Haftung. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber zu prüfen und mit dem Vermerk des Einverständnisses zurückzuschicken. Nach Ablauf einer bestimmten Frist, gilt der Korrekturabzug automatisch als genehmigt. Mündlich und/oder fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Für eventuelle Mängel als Folge einer vom Auftraggeber verlangten zu kurzen Lieferzeit ist die Agentur nicht verantwortlich.

4.4 Der Kunde wird bluesoft e.U. unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. bluesoft e.U. haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

5. Termine

5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. bluesoft e.U bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er bluesoft e.U eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von bluesoft e.U – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

5.4 Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin (auch aus Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat) nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von bluesoft e.U. entweder mit Nutzung durch den Kunden oder 2 Wochen nach dem verlangten Abnahmetermin als abgenommen.

 

6. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn – die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; – berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von bluesoft e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von bluesoft e.U. eine taugliche Sicherheit leistet.

 

7. Honorar, Preise

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von bluesoft e.U. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. bluesoft e.U. ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2 Bei Consultingleistungen erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen. Vorbereitungsaufwände und Reisezeiten werden voll, Reisekosten nach Beleg abgerechnet.

7.3 Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält bluesoft e.U. mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.4 Alle Leistungen von bluesoft e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle bluesoft e.U. erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.6 Für alle Arbeiten von bluesoft e.U., die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt bluesoft e.U. eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich bluesoft e.U. zurückzustellen.

7.7 bluesoft e.U. ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

 

8. Zahlung

8.1 Die Rechnungen von bluesoft e.U. werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bluesoft e.U..

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann bluesoft e.U. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Im Verzugsfall berechnet bluesoft e.U. Zinsen in Höhe von mindestens fünfzehn Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Mahngebühr beträgt immer mindestens 15 Euro.

8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von bluesoft e.U. aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von bluesoft e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

8.5 bluesoft e.U. ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug ist bluesoft e.U. jederzeit berechtigt die Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen.

8.6 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von bluesoft e.U.. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann bluesoft e.U., unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

8.7 Kommt der Kunde bei Webdesign Leistungen mit den Zahlungen in Verzug, ist bluesoft e.U. berechtigt, die Internet Präsenz vom Server, auch vom Server des Kunden, zu löschen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

8.8 Die Rechte an der Programmierung einer Website, dem Layout, wesentlichen Bestandteilen des Layouts und den durch bluesoft e.U. gelieferten Inhalten wie z.B. Bildern, Texten und Videos gehen grundsätzlich erst nach der kompletten Bezahlung auf den Kunden über. Wurde die Bezahlung innerhalb eines Wartungsvertrages vereinbart gehen die Rechte erst nach Ablauf des Vertrages und der vollständigen Bezahlung aller monatlichen Raten auf den Kunden über. Bei Standard Design Lösungen gehen die Designrechte grundsätzlich nicht auf den Kunden über.

 

9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

9.1 Alle durch bluesoft e.U. programmierten Internet-Präsenzen werden für den Microsoft Internet Explorer 7.0 oder höher optimiert erstellt. Das fehlerfreie Funktionieren auf anderen Browsern kann nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen Mehrpreis garantiert werden.

9.2 Der Kunde ist für alle Inhalte der durch bluesoft e.U. in seinem Auftrag erstellten Inhalte verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt bluesoft e.U. von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

9.3 bluesoft e.U. ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden im Rahmen der Möglichkeiten auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist bluesoft e.U. berechtigt, die Leistungen einzustellen. bluesoft e.U. wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1 Alle Leistungen von bluesoft e.U. einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von bluesoft e.U. und können von bluesoft e.U. jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit bluesoft e.U. darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von bluesoft e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von bluesoft e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2 Änderungen von Leistungen von bluesoft e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von bluesoft e.U. und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen von bluesoft e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von bluesoft e.U. erforderlich. Dafür steht bluesoft e.U. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen von bluesoft e.U. bzw. von Werbemitteln, für die bluesoft e.U. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von bluesoft e.U. notwendig.

10.5 Dafür steht bluesoft e.U. im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

 

11. Kennzeichnung

11.1 bluesoft e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Firma bluesoft e.U. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 bluesoft e.U. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

12. Präsentationen

12.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht bluesoft e.U. ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von bluesoft e.U. für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

12.2 Erhält bluesoft e.U. nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von bluesoft e.U., insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum bluesoft e.U.; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich bluesoft e.U. zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von bluesoft e.U. nicht zulässig.

12.3 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

12.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von bluesoft e.U. gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

13. Pflichten des Kunden

13.1 Der Kunde sichert zu, dass die bluesoft e.U. mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, bluesoft e.U. jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfragen bluesoft e.U. binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: Name und postalische Anschrift des Kunden, Rechtsform des Unternehmens, Ust.-Identnummer, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigter des Unternehmens, Telefonnummer und Telefaxnummer sowie alle weiteren Daten die zur Erstellung eines Impressums notwendig sind.

13.2 Wird die Website nicht über bluesoft e.U. gehostet, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Server den notwendigen Leistungsumfang zur Verfügung stellt. bluesoft e.U. haftet grundsätzlich nicht für den vollen Leistungsumfang, sollte die Website durch den Kunden gehostet werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, sollten für dynamische Inhalte oder ein Redaktionssystem eine Datenbank oder die Ausführbarkeit von ASP.NET oder Scripts notwendig sein.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Anlieferung des vereinbarten Ausgangsmaterials, wie etwa von Bildern und Texten. Erfolgt die Anlieferung nicht im vereinbarten Zeitrahmen ist bluesoft e.U. berechtigt, das Projekt bis zu 3 Monate zu verschieben ohne dass der Kunde daraus ein Kündigungsrecht ableiten kann.

13.4 Unter 'Korrekturlauf' wird eine zusammenhängende Prozedur verstanden. Alle Korrekturen eines Laufs müssen bluesoft e.U. gemeinsam zu einer Zeit zur Verfügung gestellt werden.

 

14. Haftung

14.1 Für Schäden haftet bluesoft e.U. nur dann, wenn bluesoft e.U. oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bluesoft e.U. oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von bluesoft e.U. auf solche typische Schäden begrenzt, die für bluesoft e.U. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

14.2 Die Haftung bei allen Leistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen ist begrenzt auf die Höhe des Honoraranspruchs. Jede weitere Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14.3 Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

14.4 Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

15. Gewährleistung

15.1 Die Gewährleistung beginnt mit der Übernahme der bestellten Ware bzw. Abnahme der Werksleistung und endet nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die gelieferte Ware bzw. das Werk muss vom Kunden unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Mängel überprüft werden. Eventuelle Mängel müssen innerhalb einer Woche (7 Tage) schriftlich an bluesoft e.U. geltend gemacht werden, berechtigen aber nicht zur Einbehaltung des Rechnungsbetrages oder Teilbeträgen davon. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme des Werkes keine Beanstandung, gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt.

15.2 Auftretende Mängel während der Gewährleistungsfrist sind vom Kunden unverzüglich in allen für ihn erkennbaren Einzelheiten an bluesoft e.U. zu melden und er hat im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten. Im Falle eines Mangels an einem von uns erworbenem Produkt behalten wir uns das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung des fehlerhaften Produktes in einem angemessenen Zeitraum vor. Sind Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, sind Sie berechtigt eine Preisminderung oder Wandlung (Rücktritt vom Vertrag – Geld zurück, Ware zurück) zu verlangen, wobei die Wandlung bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen ist. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlich vorgegebenen Fristen. Für über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien ist der Hersteller zuständig. (Bestimmungen des Herstellers beachten).

15.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Leistungs- und Liefergegenstände die der Kunde ohne unser Zutun selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, außer er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch ihn oder durch einen Dritten verursacht wurden. Weiters leistet bluesoft e.U.keine Gewähr für Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sowie Bedienungsfehler, Eingriff oder Modifikation der Produkte bzw. Werke und äußere Einwirkung auf die Produkte.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von bluesoft e.U..

16.1 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen bluesoft e.U. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. bluesoft e.U. ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von bluesoft e.U. auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich österreichisches Recht.

16.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Stand: 1.11.2015